Hinweisgeben-Dienst

BIS ANMÄLAN  

SLP verfügt über einen Hinweisgeberdienst bei Trust&heart. Er ergänzt die bestehenden Kanäle zur Meldung von Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten.


Im Dezember 2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten – das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (SFS 2021:890). Dieses Gesetz verschärft die bisherige Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Ziel des Gesetzes ist es, es zu erleichtern und zu fördern, Hinweise zu geben und den Schutz von Hinweisgebern zu stärken.

Was ist mit  Hinweise geben/Whistleblowing gemeint?

Wenn Mitarbeiter in einem beruflichen Umfeld über verschiedene Formen von Fehlverhalten im Unternehmen ihres Arbeitgebers Alarm schlagen, nennt man das Hinweise geben bzw. Whistleblowing. Dabei kann es um Belange gehen, die rechtswidrig, unethisch oder völlig unangebracht sind.
Das vom Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin gemeldete Fehlverhalten muss von allgemeinem Interesse sein. Das heißt, dass ein sogenanntes öffentliches Interesse vorliegen sollte, also ein Interesse, das über das eigene Interesse hinausgeht.

Definition von Fehlverhalten

Mit Fehlverhalten ist jede Form von schwerwiegenden Umständen gemeint, die sich negativ auf SLP und/oder das Geschäfts- oder Arbeitsumfeld der Mitarbeiter von SLP auswirken können, oder andere schwerwiegende Umstände im Zusammenhang mit der Arbeit, die, wenn sie ans Licht kommen, von öffentlichem Interesse sein könnten.
Zu Fehlverhalten zählen unter anderem tatsächliche oder vermutete Ereignisse: 
Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften (zivil- oder strafrechtlich)
Verstöße gegen die Leitsätze, Anweisungen und Richtlinien von SLP
Bestechung und Korruption
ernste Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Personen (z. B. Umweltkriminalität oder umfangreiche                      Sicherheitsmängel am Arbeitsplatz)
gravierende Mängel im Arbeitsumfeld (z. B. systematisches Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung); und
sonstiges Verhalten, das nicht mit den Grundwerten von SLP vereinbar ist.
Belange, die ausschließlich die Beziehung zwischen einer Person und SLP betreffen, fallen in der Regel nicht unter die Definition von Fehlverhalten.  Stattdessen ermutigt SLP dazu, dass Einzelpersonen solche Probleme je nach den Umständen gegenüber ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Vorgesetzten des Vorgesetzten, oder der Personalabteilung ansprechen.

Sicherheit für Hinweisgeber

Die Bestimmungen untersagen es Arbeitgebern, die Person, die Alarm geschlagen hat, in irgendeiner Weise zu bestrafen. Solche Vergeltungsmaßnahmen können zum Beispiel: Mobbing, Drohungen, Entlassung, Versetzung, Nichtzahlung von Löhnen, Verbreitung von Gerüchten und andere Versuche sein, dem Hinweisgeber zu schaden und/oder ihn/sie zu beeinflussen. Wenn solche Maßnahmen aufgrund des Whistleblowings erfolgen, kann der Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichtet sein.

Wer kann Hinweise geben?

Personen aus folgenden Kategorien werden aufgefordert, Fehlverhalten zu melden:
Arbeitnehmer (einschließlich Teilzeitbeschäftigte oder befristet Beschäftigte)
Leiharbeitskräfte (z. B. Berater oder andere unabhängige Auftragnehmer)
Personen, die Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten bei SLP absolvieren
Der Hinweisgeberdienst kann auch von Personen genutzt werden, die noch in keinem Arbeitsverhältnis mit SLP stehen, sofern die Informationen über Fehlverhalten während des Einstellungsverfahrens oder bei anderen Verhandlungen vor Abschluss von Verträgen erlangt wurden, sowie von Personen, die einer der oben genannten Kategorien von Personen angehörten und sich während der Zeit im Unternehmen Informationen über Fehlverhalten verschafft oder diese erlangt haben.
Wenn Sie ein Fehlverhalten melden, müssen Sie begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Informationen über das Fehlverhalten zum Zeitpunkt der Meldung wahr sind. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Beweise oder Ähnliches vorzulegen. Solange Sie in gutem Glauben handeln, müssen Sie mit keinen negativen Folgen rechnen, auch wenn sich der Verdacht eines Fehlverhaltens bei genauerer Prüfung als falsch herausstellt.
Ein Hinweisgeberdienst sollte nicht dafür genutzt werden, individuelles Fehlverhalten zu melden, das nur die meldende Person und deren Arbeitssituation betrifft. Ein solches Fehlverhalten wird intern bearbeitet und erfüllt nicht die Vorgabe eines öffentlichen Interesses.
In folgenden Situationen zum Beispiel sollte das Hinweisgebersystem nicht genutzt werden:
Konflikte zwischen der meldenden Person und einem anderen Mitarbeiter/einer anderen Mitarbeiterin
Meinungen zu Führung
Unzufriedenheit mit der Höhe des Gehalts
Obwohl es wichtig ist, diese Konflikte und Äußerungen von Unzufriedenheit zu bearbeiten, sind sie in den meisten Fällen nicht von öffentlichem Interesse und sollten intern in den jeweiligen Aufgabenbereichen gehandhabt werden.

Allgemeine Beschwerden oder Kommentare zu SLP

Allgemeine Beschwerden oder Kommentare über SLP und seine Geschäftstätigkeit werden direkt an per E-Mail heir.

Wie man Hinweise gibt

SLP möchte sicherstellen, dass Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten, zu denen es in der Organisation gekommen ist, und die dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern schaden können, so früh wie möglich bemerkt und untersucht werden.
Wir haben uns dafür entschieden, dass alle Meldungen von dem externen Verwalter „Human&heart HR AB“ und deren Hinweisgeberdienst „Trust&heart“ entgegengenommen und untersucht werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Hinweisgebersystem dient dazu, jede Art von Fehlverhalten oder Fehlverhalten von öffentlichem Interesse zu melden.
Nachdem Human&heart eine erste Einschätzung des Falles vorgenommen hat, können auch hierzu berechtigte Personen innerhalb von SLP, allen voran der CEO, von den gelieferten Informationen Kenntnis nehmen, um zu beurteilen, ob eine genauere Untersuchung erforderlich ist. 

Eine Meldung an den Hinweisgeberdienst kann anonym erfolgen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Meldung abzugeben:

Online-Hinweis über Trust&heart: Um einen Hinweis abzugeben https://visselblasning.trustheart.se/slp.
Telefonische Anmeldung: +46 (0)8-82 40 00 Geschäftszeiten 08:00-16:00 Uhr
Anmeldung per Brief: Human&heart, Pelle Bergs backe 3c, 791 50 Falun, Schweden
Sie können sich auch mit einem Prüfer von Human&heart treffen, um die Meldung zu erstellen.
Lesen Sie bevor Sie Ihre Meldung erstellen die Informationen darüber, wann und wie eine Meldung erstellt wird.

Was Sie beachten sollten, bevor Sie eine Meldung erstellen

Sie sind nach geltendem Recht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn Sie Situationen melden, in denen Sie berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Informationen über Fehlverhalten wahr sind.
Sie haben nach dem Gesetz das Recht, sowohl gegenüber der Person, die Ihre Meldung erhält, als auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber anonym zu bleiben. Gleichzeitig wünschen wir, dass Sie sich trauen, offen zu sagen wer Sie sind, damit wir so gut wie möglich untersuchen können, was geschehen ist.
Nachdem Sie Ihren Meldung eingereicht haben
Wenn Sie Ihre Meldung einreichen, wird eine Fallnummer erstellt, und Ihrem Fall wird ein Prüfer zugewiesen.
1. Es erfolgt eine interne Compliance-Prüfung um sicherzustellen, dass kein Prüfer in einem Interessenkonflikt zum Inhalt der Meldung steht.
2. Sie erhalten eine ID und ein Passwort, über die Sie den Status des Falls verfolgen können.
3. Sie erhalten innerhalb von sieben Werktagen eine Information zum Status des Falls. Sie können die Zusendung von Statusinformationen deaktivieren, z. B. in der Fallbeschreibung.
4. Eventuell möchte der Prüfer zu Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie können in Kontakt sein, ohne Ihre Identität preiszugeben.
Wenn Sie sich entschieden haben, den Fall weiterzuverfolgen, können Sie sich mit den Daten anmelden, die Sie erhalten, nachdem Sie ein Fehlverhalten gemeldet haben. Wenn Sie möchten, können Sie dann weitermachen und für den Prüfenden anonym bleiben.
Wenn Sie sich entschieden haben, Kontaktinformationen anzugeben, kann sich der oder die Prüfer(in) mit Ihnen in Verbindung setzen, um Fragen zu stellen.

Maßnahmen und Folgen der Meldung

Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es zu einem Fehlverhalten oder anderen schwerwiegenden Situationen gekommen ist, wird eine Untersuchung angeordnet. Die Untersuchung bedeutet, dass interne oder externe Prüfer die Meldung genauer untersuchen.
Die Prüfer von Human&heart geben dem HR -Manager eine Empfehlung für die weitere Verfahrensweise. Der HR-Manager ist für die interne Hinweisgeber-Arbeitsgruppe von SLP verantwortlich. Die interne Arbeitsgruppe zu Hinweisgebern von SLP beurteilt dann, ob der Fall intern oder extern untersucht werden sollte. Ist eine der Personen der Arbeitsgruppe zu Hinweisgebern von der Meldung betroffen, wird sie von der Untersuchung ausgeschlossen.
Unabhängig von der Art der durchgeführten Untersuchung ist die Person, die ein Fehlverhalten gemeldet hat, über die Pflicht zur Geheimhaltung sowie vor Vergeltungsmaßnahmen und behindernden Maßnahmen geschützt.
Wenn Ihre Meldung vorsätzlich falsch ist
Wenn Sie Situationen melden, von denen Sie wissen, dass es sie nicht gegeben hat, oder wenn Sie offensichtlich irreführende Informationen liefern, sind Sie nach geltendem Recht nicht geschützt. Sie dürfen sich, indem Sie eine Situation melden, auch keiner Straftat schuldig machen.Offensichtlich falsche oder irreführende Meldungen können zum Gegenstand von Ermittlungen werden.

Wie man Hinweise gibt

Externe Links

Alternativ zum internen Meldeverfahren können Sie Fehlverhalten auch direkt an ausgewählte schwedische Behörden melden (externe Meldung), ohne dass die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht. An welche Behörde Sie sich wenden sollten, hängt von der Art des Fehlverhaltens ab, über das Sie berichten. Die Meldung erfolgt über feststehende Meldekanäle, die von der zuständigen Behörde für die Meldung von Fehlverhalten vorgesehen sind.

Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems von SLP erfolgt gemäß den geltenden Gesetzen. Verarbeitete personenbezogene Daten werden in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Untersuchung eines gemeldeten Fehlverhaltens gelöscht. 
Bei der Beurteilung und Untersuchung von Meldungen über den Hinweisgeberdienst verarbeitet unser Partner Human&heart in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher personenbezogene Daten. Hier können Sie die  Datenschutzerklärung dieses Unternehmens lesen.
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