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Allgemeine Bedingungen (2021)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen Swedish Lorry Parts AB (SLP) und dem Käufer der Produkte von SLP (Käufer).

1. BESTELLUNGEN, PREISE UND ZAHLUNGEN USW.

a) Alle Angaben zu Gewicht, Maßen, Leistung usw. in elektronischer oder sonstiger Form bezüglich der Produkte der SLP („Produkte“) sind nicht verbindlich, es sei denn, dass in einem Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Alle technischen Daten unterliegen Konstruktionsänderungen.
b) Preislisten können jederzeit mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen geändert werden.
c) Alle Preise sind ohne MwSt. und andere Steuern oder amtliche Gebühren.d) Ein Angebot ist für SLP dreißig (30) Tage ab dem Tag des Angebots bindend, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes angegeben. Erklärungen außerhalb des Angebots oder der Bestellbestätigung sind für SLP nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Unabhängig vom Vorstehenden kann SLP den angebotenen oder vereinbarten Preis anpassen, um Änderungen bei den Kosten von SLP aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle durch SLP entziehen wie Kursschwankungen bei Fremdwährung und Änderungen von Gebühren oder Steuern, zu entsprechen.e) Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nimmt der Käufer eine Nettobarzahlung in SEK vor dem Versand durch SLP vor. Wenn ein Zahlungsaufschub für die Rechnung vereinbart wird, fallen bei jeder nicht fristgemäßen Zahlung Zinsen ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der erfolgten Zahlung zu einem Zinssatz von achtzehn (18) Prozent p. a. an. Ein Zahlungsverzug von mehr als zwei (2) Wochen berechtigt SLP zum Rücktritt vom Vertrag mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer. Im Fall eines solchen Rücktritts ist der Käufer dazu verpflichtet, die Produkte unverzüglich auf eigene Kosten und eigene Gefahr zurückzugeben.f) Die SLP ist dazu berechtigt, entsprechende Sicherheiten für ausstehende Beträge des Kaufpreises zu fordern, bis dieser vollständig beglichen wurde. Die SLP ist dazu berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, wenn auf ein solches Verlangen nicht unverzüglich eine Sicherheit geleistet wird, die nach der Ansicht der SLP angemessen ist.

2. LIEFERUNG

a) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden alle Produkte ab Werk SLP-Lager verkauft (Incoterms 2000). SLP ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

b) Nimmt der Käufer die Lieferung zum Lieferzeitpunkt der versandten Produkte (Versand) nicht an, kann SLP die Lieferung nach eigenem Ermessen auf Rechnung des Käufers verkaufen, und der Käufer haftet für alle Kosten und Aufwendungen, die SLP entstehen, sowie für die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis des Käufers.

c) Der Käufer hat die Sendung unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Sendung im Lager des Käufers SLP über jede Angelegenheit oder Sache zu informieren, aufgrund derer die Sendung nicht vertragsgemäß ist. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung innerhalb dieser Frist, so gilt abschließend, dass die Lieferung in Bezug auf Menge, Anzahl, Gewicht und Volumen vertragsgemäß ist und dass der Käufer kein Recht hat, die Lieferung abzulehnen.

3. TRANSPORT UND VERPACKUNG

a) Alle Angebote gelten ab Werk (Incoterms 2010), sofern nichts anderes vereinbart ist. SLP übernimmt die Verpackung und den Versand der Produkte an den Käufer. Transport, Bearbeitungsgebühren und Versicherung werden nach den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Sätzen von SLP berechnet.

b) Jeder von SLP angegebene Liefertermin ist nur ein Schätzwert und stellt keinen wesentlichen Bestandteil des Vertrages dar. SLP übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, gleichgültig aus welchem Grund.

4. GEFAHRGUT

Um Produkte transportieren zu dürfen, die gemäß Gesetz (2006: 263) als gefährliche Güter eingestuft sind, müssen Regeln beachtet werden.
a) Die Produkte sind in einer separaten Sendung zu versenden.
b) Die Produkte sind in typgeprüften Verpackungen verpackt. Das bedeutet, dass die Verpackung bestimmte Design- und Testanforderungen erfüllen muss, um verwendet werden zu können.
c) Es wird eine zusätzliche Gebühr erhoben

5. RÜCKGABE- UND WIDERRUFSRECHT

a) Der Käufer hat eine Frist von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Ware, um die Ware zurückzunehmen/zurückzugeben.
b) Teile sind unbenutzt in Originalverpackung und ordnungsgemäß verpackt zurückzusenden. Bei fehlender oder beschädigter Originalverpackung erfolgt eine Wertminderung. Die Wertminderung wird von Fall zu Fall beurteilt.
c) Die Versandkosten und das Transportrisiko trägt der Käufer.
d) Bei der Rückgabe wird eine Gebühr von fünfzehn Prozent (15 %) von der Rückerstattung abgezogen.
e) Nach Erhalt und Kontrolle der zurückgesandten Ware wird SLP den Käufer kontaktieren, um den zurückzusendenden Betrag zu vereinbaren.

6. GARANTIE

Diese Garantiebestimmungen gelten für alle schwedischen LKW-Teile. (SLP)-Teile und -Komponenten, die an SLP-Kunden verkauft werden. Diese Gewährleistung beschränkt sich darauf, dem Käufer einen Betrag in Höhe des Kaufpreises zu erstatten oder fehlerhafte gekaufte SLP-Teile oder -Komponenten zu reparieren oder zu ersetzen, die sich bei der Prüfung durch Swedish Lorry Parts als fehlerhaft erwiesen haben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass alle für den Anspruch notwendigen Teile und Unterlagen eingereicht werden. Der SLP-Kunde muss mit dem ersten Antrag alle Kosten reklamieren, damit sie für die Garantie berücksichtigt werden können. Die Garantienummer für den jeweiligen Garantievorgang wird von der SLP-Garantieabteilung mitgeteilt.

SLP garantiert für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten, sechstausend (6000) Betriebsstunden oder einhundertzwanzigtausend (120.000) km bzw. (74.500) Meilen, je nachdem, was zuerst eintritt, dass alle SLP-Teile und -Komponenten bei normalem Gebrauch und normaler Wartung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

Es wird davon ausgegangen, dass der Endnutzer oder Mechaniker die Verantwortung hat, jegliches Teil auf seine Eignung für die jeweilige Reparatur zu prüfen. Es wird erwartet, dass alle Teile von einem professionellen Mechaniker mit Erfahrung gemäß den Anweisungen des Herstellers eingebaut werden.

Diese Garantie unterliegt folgenden Bedingungen:  
(A) Der Käufer muss das Produkt gemäß den Empfehlungen des Herstellers handhaben und warten. 
(B) Der Käufer führt keine Reparatur, Änderung, Verarbeitung, anderweitige Nutzung oder Behandlung der Produkte ohne die schriftliche Zustimmung von SLP durch.
(C) Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die auf Rost, Korrosion oder längere oder unangemessene Lagerung zurückzuführen sind.
(D) Diese Garantie deckt keine Gebühren für Kraftstoff- oder Schmiermittelverbrauch, Mietkosten jeglicher Art, Entfernung oder Neuinstallation des Produkts oder übermäßige für den Zugang zum Service erforderliche Zeit ab.
(E) Wie aus (A) hervorgeht, müssen bestimmte Teile möglicherweise aufgrund von Verschleiß ersetzt werden. Da die Abnutzungsrate dieser Teile unterschiedlich ist, hängt deren Austausch von den Betriebsbedingungen und vom Zustand Ihres Fahrzeugs sowie von festen Zeitplänen für Normalbetrieb und -Wartung ab. Zu diesen Teilen gehören unter anderem folgende: Filter, Sicherungen, Riemen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Wischerblätter und Stoßdämpfer.
(F) Diese Garantie deckt keine anderen Neben- oder Folgekosten ab, wie Verlust durch Nichtnutzbarkeit des Motors, Einkommensverluste oder Unannehmlichkeiten.
(G) SLP haftet nicht für Ausfälle, die auf Ersatzteile oder Komponenten zurückzuführen sind, die durch Missbrauch, Fahrlässigkeit, unzureichende Schmierung oder Kühlung, Unterfüllung, Überlastung, mangelnde ordnungsgemäße Wartung oder Unfall beeinträchtigt werden. SLP ist nicht verantwortlich für den Ausfall von Teilen, die auf irgendeine Weise geändert oder repariert wurden, die nach Beurteilung von SLP ihre Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigen könnte. SLP haftet nicht für Fehler, die auf unsachgemäße Installation, Reparaturverfahren, Änderung oder falsche Anwendung von Teilen zurückzuführen sind.
(H) Für SLP-Teile dürfen nur Flüssigkeiten und Kraftstoffe gemäß den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden. Flüssigkeiten und Kraftstoffe müssen aus Quellen ohne Verunreinigungen verwendet werden. 

Alle von SLP angeforderten Informationen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung Ihrer Garantienummer an die SLP-Garantieabteilung gesendet werden. Werden von der Garantieabteilung zurückverlangte Teile nicht innerhalb von 90 Tagen zurückgeschickt, verfällt der Garantieanspruch. 

Nach Ablehnung eines Garantieanspruchs, müssen Fragen, Kommentare und Einsprüche gegen die Entscheidung innerhalb von 10 Tagen schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Zeit ohne Einsprüche des Kunden werden die Anspruchsteile von SLP verschrottet.

Keine Personen, Händler, Vertreter, Mitarbeiter oder Unternehmen sind berechtigt, die Bedingungen dieser Garantien zu ändern oder zu erweitern.

Letzte Revision März 2022: Diese Garantiebestimmungen gelten bis auf Weiteres.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, SCHADLOSHALTUNG

a) SLP haftet bei fehlerhaften Produkten nicht für direkte oder indirekte, Folge- oder Begleitschäden jeglicher Art, auch nicht für andere Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Tod oder Körperverletzung. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass seine Rechte aus den Garantiebestimmungen in Artikel 4 mit den Ausnahmen im vorstehenden Satz das alleinige Rechtsmittel des Käufers darstellen.

b) Wird einem Dritten, der Produkte vom Käufer erworben hat, von SLP nach einem Produkthaftungsgesetz ein Schadenersatz gewährt, so hat der Käufer SLP für diesen Schaden und die damit verbundenen angemessenen Kosten von SLP vollständig zu entschädigen, es sei denn, der betreffende Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit von SLP zurückzuführen. SLP wird den Käufer unverzüglich über diese Forderung informieren und ihn auffordern, sich an der Verteidigung von SLP und an allen Verhandlungen über einen Vergleich mit diesem Dritten zu beteiligen.

8. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND INFORMATIONEN

a) SLP kann ohne Vorankündigung Änderungen an der Spezifikation der Produkte vornehmen. Wenn auf Verlangen des Käufers Produkte hergestellt werden oder ein Verfahren auf die Produktion angewendet wird, hat der Käufer SLP alle Kosten und Schäden in voller Höhe zu erstatten, die durch die Spezifikation oder Anwendung von Verfahren entstehen könnten, die die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen.

b) Das Eigentum an allen von SLP erstellten, hergestellten oder gelieferten Dokumenten und Werkzeugen sowie alle Rechte an geistigem Eigentum daran verbleiben bei SLP.

c) Der Käufer hat SLP unverzüglich über alle Ansprüche Dritter zu informieren, die behaupten, dass von SLP gelieferte Produkte Rechte an geistigem Eigentum verletzen. Der Käufer hat SLP auf Verlangen von SLP die alleinige Befugnis zur Verteidigung oder Beilegung des Falles zu erteilen, sofern sich SLP verpflichtet, dies auf eigene Kosten zu tun.

d) Wenn festgestellt wird, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt haben, wird SLP auf eigene Kosten und nach Entscheidung von SLP dem Käufer das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu verwenden, es zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass es die Rechte an geistigem Eigentum nicht mehr verletzt, oder im Austausch für die Rückgabe des Produkts den Preis des Produkts zurückzuerstatten.

e) Der Käufer hat keinen Anspruch auf andere als die oben genannten Rechtsmittel in Bezug auf die Produkte von SLP, die die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen.

9. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS

a) Der Käufer muss alle erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate von einer Behörde oder einer anderen regulierten Stelle einholen, damit SLP alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften erfüllen kann.

b) Der Käufer ist verpflichtet, die Geschäftsangelegenheiten, Dokumente und Rechte an geistigem Eigentum von SLP streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben oder zu verwenden, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SLP.

11. FORCE MAJEURE

a) Wird eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gehindert, so darf die andere Partei aufgrund dieser Umstände keine Sanktionen verhängen. Wenn das Hindernis jedoch die Zahlungsfähigkeit des Käufers betrifft, ist SLP berechtigt, die Lieferung einer Sendung bis zur Zahlung zurückzuhalten. Wenn das Zahlungshindernis mehr als vier (4) Wochen dauert, ist SLP berechtigt, den Kauf zu stornieren.
b) Der Begriff „Force Majeure“ bedeutet in dieser Vereinbarung, dass die Erfüllung des Kaufvertrages durch Krieg, Aufstand oder Aufruhr, Mobilmachung oder unerwartete Einberufung zum Militärdienst mit ähnlichem Ausmaß, Einziehung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Export- oder Importbeschränkungen, allgemeine Warenknappheit, Mangel an Transportmöglichkeiten, Arbeitskampf, Kraftstoff- und Energiebeschränkungen, Feuer, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern aus vorgenannten Gründen sowie alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragspartei liegen, verhindert, erschwert oder verzögert wird.
c) Die Partei, die behauptet, von höherer Gewalt betroffen zu sein, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Intervention und das Ende dieser Umstände zu informieren.

12. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

a) Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung unterliegen dem schwedischen Recht.
b) Jede Klage im Zusammenhang mit diesem Vertrag und allen damit verbundenen Rechtsbeziehungen wird vom Bezirksgericht Södertörn, Schweden, als ausschließlicher Gerichtsstand erster Instanz entschieden. SLP ist jedoch jederzeit berechtigt, eine Forderung wegen verspäteter Zahlung an das örtliche Gericht oder die Vollstreckungsbehörde zu richten, wo der Kunde seinen Wohnsitz hat.

13. SONSTIGES

Das Versäumnis einer der Vertragsparteien, die Verletzung dieser Vereinbarung zu ahnden oder ihre Rechte aufgrund einer solchen Verletzung auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte zur Durchsetzung einer zukünftigen Verletzung der Vereinbarung.

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